Nach der jüngsten Sitzung des TAC- und Quotenausschusses der Europäischen Union kursieren zahlreiche Informationen über mögliche Änderungen der Vorschriften für die Freizeitfischerei, insbesondere in Bezug auf Wolfsbarsch und Pollack. Um Verwirrung zu vermeiden, ist es hilfreich, sich einen Überblick über die derzeit geltenden Regeln zu verschaffen.
Derzeit sind keine neuen EU-Verordnungen anwendbar. Die TAC- und Quotenverordnung für 2026 wurde noch nicht veröffentlicht. Daher können keine neuen Bestimmungen gelten und die Fischer müssen sich weiterhin auf die geltenden Texte beziehen.
Geltende Regelung nördlich des 48? Breitengrades
Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)
Vom 1. Februar bis zum 31. März
? Fangverbot
? Nur No-kill erlaubt (mit Rute oder Handleine)
Vom 1. Januar bis zum 31. Januar und vom 1. April bis zum 31. Dezember
? maximal 2 Exemplare pro Angler und Tag
Seelachs (Pollachius pollachius)
X No-kill-Praxis verboten
Vom 1. Januar bis zum 30. April
? Angeln verboten
Vom 1. Mai bis zum 31. Dezember
? Maximal 2 Exemplare pro Angler und Tag.

Wichtige Erinnerung
Die Diskussionen und Ankündigungen im Zusammenhang mit dem TAC- und Quotenausschuss stellen keine anwendbare Regelung dar, solange kein offizieller Text veröffentlicht wurde. Um die Freizeitfischerei konform auszuüben, wird empfohlen, :
- sich nur auf die offiziellen Regulierungstexte beziehen ;
- die geltenden Fangzeiten und -beschränkungen einhalten ;
- ungeprüfte oder verfrühte Informationen ignorieren.

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