Der Rote Thunfisch ist eine besondere Art zu fischen. Er ist eine der wenigen Arten, für die Freizeitangler eine Genehmigung benötigen, die auch das No-Kill-Fischen einschließt.
Dieser Fisch wäre vor einigen Jahren beinahe ausgestorben. Internationale Bemühungen und die Einführung drastischer Quoten haben es geschafft, diese Art zu retten, deren Bestände ein sehr kritisches Stadium erreicht hatten.
Seit nunmehr fünf Jahren haben wir das Glück, sie jeden Sommer an den Küsten des Ärmelkanals und des Atlantiks zu sehen. Viele Fischer haben sich auf diesen außergewöhnlichen und streng regulierten Fischfang spezialisiert.

Wer ist von dieser Erlaubnis betroffen?
Alle Sport- und Charterschiffe, die als Freizeitbeschäftigung Roten Thun fangen wollen, müssen einen Antrag stellen, sobald diese Tätigkeit im Ostatlantik oder im Mittelmeer ausgeübt wird.
Die Genehmigung wird dem Boot und nicht der Person zugewiesen. Daher ist es nicht erforderlich, dass die Person, die den Antrag gestellt hat, sich während der Angelausflüge an Bord befindet.
Unterwasserjäger, die sich ebenfalls mit den Giganten der Meere messen, müssen ebenfalls eine Entnahmegenehmigung beantragen.
Kill or No Kill?
Unabhängig von der Art des Angelns, ob mit oder ohne Entnahme, benötigen Sie eine Genehmigung.
Seit diesem Tag kann man sie bei der DIRM beantragen, die für einen zuständig ist.
Die Schritte müssen in der Zeit zwischen dem 21. März 2022 und dem 31. Mai 2022 unternommen werden.
Dazu können Sie sie per Post durchführen, indem Sie den herunterladbaren CERFA zurückschicken über diesen Link oder per Televerfahren (TELESISAAP). Am Ende erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bei einer Kontrolle vorlegen können.

Im Rahmen einer Entnahme muss jeder zurückbehaltene Fisch sofort beringt werden. Diese muss am Tag des Fangs eingekerbt sein.
Für weitere Informationen, besuchen Sie die Website der DIRM.
Eine Saison in mehreren Phasen
Die zulässige Zeit für das No-Kill-Fischen erstreckt sich vom 1. Juni bis zum 15. November 2022.

Was den Fang und damit die Ringpflicht betrifft, gibt es 2 unterschiedliche Zeiträume:
- einen ersten Zeitraum von Samstag, dem 2. Juli, bis Sonntag, dem 28. August 2022.
- eine zweite Fangperiode von Montag, dem 12. September, bis Freitag, dem 30. September 2022.
Beachten Sie, dass es verboten ist, Roten Thun nachts von 22 Uhr bis 6 Uhr zu fischen, was den Zeiten des Sonnenaufgangs und -untergangs im Sommer entspricht.