Eine Vision der Freizeitfischerei
Ich habe ein "lustiges" Bild gefunden, das meiner Meinung nach die Situation gut zusammenfasst, wie die Freizeitfischerei von denjenigen gesehen wird, die die Gesetze entwerfen.

Für die Regelung 2025 gibt es immer noch diese administrative Grenze des 48.

Bar-Regulierung
- Nord 48 ème (Gebiete 7d und 7e): Schonzeit vom 01/02/2025 bis 31/03/2025. Angeln und Freilassen erlaubt. Quote: 2 Seebarsche pro Tag pro Angler vom 01.01.2025 bis 31.01.2025 und vom 01.04.2025 bis 31.12.2025.
- Fischen und Aussetzen erlaubt Süd 48 ème (Zonen 8a und 8b). Keine Schonzeit, 1 Seebarsch pro Tag und Angler. Fischen und Freilassen erlaubt.
Für diese beiden Gebiete gilt eine Maschenweite von 42 cm, Schwanzmarkierungen sind vorgeschrieben, Stellnetze sind nicht erlaubt, um Europäischen Wolfsbarsch zu fangen oder zu besetzen.
Beim Bootsangeln oder Kajakangeln (für diejenigen, die eines haben) ist es nach Erreichen der Quote verboten, mehrere Fänge in einem Fischteich zu lagern, bevor man sich entscheidet.
- Im Mittelmeer keine Schonzeit, Größe auf 30 cm festgelegt, keine Quoten (außer in Gebieten von Parks und Reservaten, die eine besondere Regelung haben).

Für den Pollack (Pollachius pollachius)
- Südlicher 48. (Gebiete 8a und 8b): Fangverbot vom 1. Januar 2025 bis zum 30. April 2025. Fischen und Freilassen VERBOTEN. Und für den Rest des Jahres: 2 Pollacks pro Tag und Person mit einer Fanggröße von 42 cm. Markierung der Schwanzflosse. Angeln/ Freilassen VERBOTEN. Es wird verboten sein, das ganze Jahr über das Fischen und Freilassen dieser Art zu praktizieren ... Dies geschieht, um eine zu hohe Sterblichkeit nach Meinung der Wissenschaftler zu vermeiden. Das heißt, sobald die erlaubte Quote erreicht ist, ist das gezielte Fischen auf diese Art verboten.
- Nord 48 ème (Zonen 7d und 7e): Schonzeit vom 01/01/2025 bis 30/04 2025. Fischen und Freilassen VERBOTEN, 2 gelbe Köhler pro Tag und Person. Maschenweite 42 cm. Markierung der Schwanzflosse. Angeln/Aussetzen VERBOTEN, es wird verboten, das ganze Jahr über Angeln/Aussetzen für diese Art zu praktizieren... Dies geschieht, um eine zu hohe Sterblichkeit zu vermeiden, so die Wissenschaftler. Das heißt, sobald die erlaubte Quote erreicht ist, ist das gezielte Fischen auf diese Art verboten.
Persönliche Bemerkungen
Ich wiederhole, dass diese Regelung erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 31. Januar 2025 um Mitternacht bestätigt wird. Die Vorschriften für Pollack und Wolfsbarsch können sich im Laufe des Jahres ebenfalls ändern. Da es sich bei den zulässigen Quoten um gemeinsame Quoten (Berufsfischerei + Freizeitfischerei) handelt und die Berufsfischer die Möglichkeit haben, im Winter zu fischen (Ausnahmen, Schiffsgröße, verwendetes Fanggerät), sind sie verpflichtet, die Gesamtfangmengen bis zum 15. März 2025 an die EU zu melden. Wenn die zulässigen Quoten erreicht werden, dann wird die Freizeitfischerei auf diese Arten wahrscheinlich nicht erlaubt sein.
Es gibt andere Arten, bei denen die Vorschriften möglicherweise verschärft werden, wie Makrele oder Stöcker in bestimmten Teilgebieten, immer aus demselben Grund, gemeinsame Quoten erreicht.
Mit dieser Regelung wird die Ressource konfisziert, und die Freizeitangler können sich nicht effizient zusammenschließen und werden nicht gehört. Zu Beginn des Jahres 2024 wurde ein Kollektiv gegründet, das sich für die Verteidigung unseres Hobbys einsetzt den Link zu dem Artikel, in dem COPERE vorgestellt wurde.