Einfangen und Identifizieren
Die Art des gefangenen Fisches muss gut dokumentiert sein, mit klaren Fotos (vorzugsweise Farbe, alle Flossen gestreckt, Datum, wenn möglich).
Machen Sie auch Fotos vom Angler mit dem Fang, der verwendeten Ausrüstung, der Waage und dem angezeigten Gewicht.
Fisch aufbewahren (oder sogar einfrieren), wenn Zweifel an der Identifizierung bestehen, bis ein Spezialist dies überprüft hat.

Offizielles Wiegen
Das Wiegen muss auf einer genauen Waage erfolgen, die eine amtliche Eichbescheinigung besitzt; diese Bescheinigung muss der Akte beigefügt werden.
Das Wiegen darf nicht an Bord eines Bootes erfolgen und muss von einer dritten Person (weder Fischer noch Kapitän) unter Zeugen durchgeführt werden (ihre Namen und Adressen müssen im Antrag angegeben werden).
Die Unterschrift des Wiegers und der Zeugen ist erforderlich.
Dossier und Frist
Füllen Sie das bei den Verbänden (FFPS, FFPM) erhältliche Zulassungsformular aus, das Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Fang einreichen müssen.
Füge eine Probe von mindestens 10 m der Schnur bei, mit der der Fisch gefangen wurde, um die Stärke und die Klasse des Rekords zu überprüfen.
Fügen Sie alle Beweise, eidesstattliche Erklärungen, Fotos und Informationen über das Material bei.
Regeln und Besonderheiten
Befolgen Sie die festgelegten Sportregeln (keine Hilfeleistung, keine geschützten Arten, gleiche Linie wie beim Fang...).
Warten auf die Bestätigung: Die Anträge werden geprüft, dann bestätigt die nationale Kommission in einer Versammlung und stellt bei Zulassung ein Diplom aus.
Für internationale oder Weltrekorde müssen die IGFA-Regeln konsultiert werden: internationales Formular, Unterschrift des Anglers vor einem Notar, Faden, Fotos, eventuelle Tests, Erklärung und besondere Kontrolle.

Wo kann man den Antrag einreichen?
An den Verband oder die Nationale Homologationskommission (Adresse auf dem Formular oder auf der offiziellen Website) :
FFPS Mer âeuros Nationaler Leiter für Zulassungen
FFPM âeuros Verantwortlicher für Zulassungen (Name, Adresse auf Formular)
Für IGFA: Internationales Dossier, das an den Hauptsitz der Assoziation geschickt wird (siehe deren Website und offizielles Portal).
Zu merken
Administrative Strenge, die Qualität der Beweise (Bilanz, Zeugen, Fotos) und die Einhaltung der Frist sind von entscheidender Bedeutung.
Keine geschützte Art darf Gegenstand einer Zulassung sein.
Das Formular, die genauen Modalitäten und die Adresse werden gegengezeichnet und vom Ausschuss überprüft.
Dieses Verfahren kann langwierig sein, ist aber unerlässlich, damit der Fang anerkannt wird und in die offizielle Liste der französischen oder Weltrekorde aufgenommen wird.