Was die neue Regelung vorsieht
Registrierungspflichtâeuros¯: alle Freizeit-Meeresfischer ab 16 Jahren, die Arten fangen wollen, die europäischen Bewirtschaftungsmaßnahmen unterliegen (die zu Beginn eines jeden Jahres per Erlass aufgelistet werden).
Meldung der Fänge : jeder Fang dieser Arten muss täglich online gemeldet werden (Anwendung für Dezember 2025 geplant, mit Fotoerkennung).
Betroffene Arten bis 2026: Pollack (pollachius pollachius), Wolfsbarsch, Roter Thun, Goldbrasse, Goldmakrele im Atlantik, im Ärmelkanal und im Mittelmeer.
Besondere Mittelmeerfassade : registrierungspflicht für alle Freizeitfischer ab 2026 (außer Fußfischer, die nicht betroffen sind), eine Maßnahme, die bereits durch eine Entschließung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer vorweggenommen wurde.
Erweiterung ab 2030 : diese Verpflichtung wird auf Arten ausgeweitet, bei denen die Freizeitfischerei nach wissenschaftlichen Gutachten als signifikant für die Gesamtmortalität gilt und die in professionellen Bewirtschaftungsplänen enthalten sind.
DurchführungsbestimmungenEuro¯: jährliche Registrierung, tägliche Meldung, erleichterte Aufnahme über die Anwendung (gemeinsamer Name oder Foto), ergonomisch und offline nutzbar. Zunächst keine Änderungen geplant: Vorrang für Information und Pädagogik.

Ziele
- Bessere Kenntnis der Freizeitfischerei und Quantifizierung der Entnahmen aus empfindlichen Beständen.
- Stärkung der Bewirtschaftung und Nachhaltigkeit der Fischereiressourcen nach dem Vorbild der beruflichen Aufsicht.
- Anpassung der Liste der zu schützenden Arten an die Entwicklung der Populationen und an wissenschaftliche Gutachten.

So wird ab dem 10. Januar 2026 eine elektronische Meldung für jeden Fang von gelisteten Arten verpflichtend sein: vorherige Registrierung und tägliche Berichterstattung für fast zwei Millionen Fischer in Frankreich, mit einer schrittweisen Ausweitung auf ganz Europa und neue Arten in den kommenden Jahren.