Die Regulierungslandschaft der Fischerei in Frankreich entwickelt sich bei den krustentiere . Zwei Erlasse, die im Amtsblatt am 13. Januar 2026 ändern die Mindestfanggrößen für den torpedo ( Krebs pagurus ) und des strauß ( Palaemon serratus ). Diese Entwicklungen gelten unterschiedslos für die berufsfischerei und Freizeitfischerei die meisten Menschen gehen zu Fuß.

Vereinheitlichung auf 15 cm für den Kuchen
Die auffälligste Maßnahme betrifft den Taschenkrebs, ein emblematisches Krustentier unserer Atlantik- und Ärmelkanalküste. Bis vor kurzem war die Mindestgröße für den Fang je nach Gebiet unterschiedlich: 13 cm südlich des 48. Breitengrades und 14 bis 15 cm im Norden. Diese territoriale Differenzierung erschwerte es Fischern und Sportbootfahrern, die Regeln zu verstehen.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Texte, die Maschenweite wird nun auf 15 cm festgelegt für die gesamte Küste des Atlantiks, des Ärmelkanals und der Nordsee. Diese Vereinheitlichung entspricht zwei Forderungen: Vereinfachung des Rechtsrahmens und verstärkter Schutz der Jungfische. Der Schritt erfolgt in einem Kontext von besorgniserregender Rückgang der Presskuchenbestände in den letzten Jahren die Anlandungen gingen stark zurück, insbesondere im atlantischen Sektor.

Die Größe wird gemessen bis zur maximalen Breite des Panzers die Grenze liegt senkrecht zur anteroposterioren Mittellinie. Jede Person, die unterhalb dieser Barriere liegt, muss sofort wieder ins Wasser zurückgesetzt werden.
Der Strauß: 5 cm verallgemeinert
Für das Bouquet, kleine Küstengarnele, die sowohl beim Fuß- als auch beim Bootsangeln sehr beliebt ist, die Mindestgröße für den Fang wird auf 5 cm festgelegt an der gesamten Küste. Bisher war diese Regel auf bestimmte Regionen beschränkt, insbesondere auf die Bretagne und die Normandie.

Mit dem neuen Erlass werden die bisherigen geografischen Angaben abgeschafft. Die 5-cm-Regel gilt nun unterschiedslos sowohl für die Berufs- als auch für die Freizeitfischerei. Diese Harmonisierung erleichtert den Akteuren der Fischerei die Anwendung der Regeln.
Sofortiges Inkrafttreten und ein besser lesbarer Rahmen
Die beiden Erlasse wurden veröffentlicht am 13. Januar 2026 im Amtsblatt und betreten sofort in Kraft ab dem 14. Januar 2026 . Sie ändern jeweils die Texte von 2012 (Freizeitfischerei) und von 2013 (Berufsfischerei) in denen die Mindestfanggrößen für Meerestiere festgelegt sind.
Die Harmonisierung dieser Maschen erscheint als ein wichtiger Schritt in der nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen . Sie klärt den Rechtsrahmen für alle Fischer, Berufs- und Hobbyfischer, an der gesamten Küste des Mutterlandes.

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