Verfahren zur Vergabe von Fischereipachten
Die Präfekten erstellen für jedes Departement ein Lastenheft mit den Klauseln und Bedingungen für die Nutzung der Fischereilose auf der Grundlage eines nationalen Modells, das durch interministeriellen Erlass genehmigt wird. Dieses Heft wird der technischen Kommission für Fischerei des Departements und - für die Berufsfischerei - der betreffenden Kommission für das Wassereinzugsgebiet zur Stellungnahme vorgelegt.
Interessierte Verbände oder Berufsfischer müssen beim Präfekten einen Antrag stellen, dem die im Erlass vorgesehenen Belege beigefügt sind. Die Anträge müssen mindestens vier Monate vor Ablauf der laufenden Pachtverträge eingereicht werden.

Prüfung und Auswahl
Die zuständigen Kommissionen prüfen die Unterlagen und bewerten die Fähigkeit des Bewerbers, die Fischbestände nachhaltig zu bewirtschaften und die Wilderei zu bekämpfen.
Bei Vereinen, die bereits Pächter sind, müssen die durchgeführten Maßnahmen (Fischbewirtschaftung, Bekämpfung der Wilderei, Verbesserungen des Loses) nachgewiesen werden und es müssen ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sein, um diese Maßnahmen fortzusetzen.
Vergabe und Unterschrift
Der Präfekt vergibt die Mietverträge, stellt die Entscheidungen zu und lässt die neuen Mieter das Lastenheft unterschreiben.
Die verschiedenen Bewertungskriterien
Es werden verschiedene Kriterien bewertet wie :
- Fähigkeit, Fischbestände nachhaltig zu bewirtschaften (Bewirtschaftungsplan, konkrete Maßnahmen)
- Beteiligung an der Bekämpfung der Wilderei
- Verbesserungen an der Partie bei früheren Vermietungen
- Ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen
- Vorgeschlagenes Betriebsprogramm
- Einhaltung der regulatorischen Verpflichtungen und des Pflichtenhefts

Die Vergabe der Fischereipacht beruht auf einem transparenten und begleiteten Verfahren, das eine nachhaltige Bewirtschaftung der aquatischen Ressourcen gewährleisten soll, wobei die Auswahl auf Kompetenz, Engagement und der Fähigkeit zur Einhaltung von Umwelt- und gesetzlichen Verpflichtungen beruht.