Neue Regelungen 2025 für die Freizeitfischerei auf Seelachs und Hummer

Neue Regelung Seelachs © Fabien Tynilla

Zu Beginn des Jahres 2025 werden neue Regeln für die Freizeitfischerei in Frankreich gelten, mit einem klaren Ziel: die Fischbestände zu erhalten und gleichzeitig eine verantwortungsvolle Fischereipraxis zu gewährleisten. Zwei Erlasse, die am 28. Dezember 2024 im Amtsblatt veröffentlicht wurden, ändern speziell die Bedingungen für den Fang von Pollack und Hummer. Hier erfahren Sie, was Sie sich merken sollten.

Strenge Vorschriften für Pollack in den ICES-Gebieten 7 und 8

Der Pollack (Pollachius pollachius), eine symbolträchtige Art in französischen Gewässern, ist Gegenstand besonderer Maßnahmen in den ICES-Gebieten 7 (Keltische See und westlicher Ärmelkanal) und 8 (Golf von Biskaya). Von nun an darf jeder Freizeitfischer pro Tag nur noch maximal zwei Exemplare fangen und behalten, und zwar auf ähnliche Weise in diesen beiden Gebieten.

In Fortführung von 2024: Jeglicher Fang dieser Art ist zwischen dem 1. Januar und dem 30. April verboten, einem Zeitraum, der ihrem natürlichen Reproduktionszyklus entspricht. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Bestände zu schützen und ihre Erneuerung zu fördern. Außerdem ist die Praxis des "Fischens und Freilassens" (oder no kill für die Englischsprachigen) von nun an verboten, eine neuartige Bestimmung, die unter Angelfreunden Fragen aufwerfen könnte. Das bedeutet jedoch, dass man nicht nach dieser Art suchen darf und sie schon gar nicht lebend in seinem Fischteich halten darf.

Diese Beschränkungen ersetzen die des vorherigen Erlasses (März 2024) und zeigen den Willen der Behörden, die Bemühungen um die Nachhaltigkeit der Fischbestände zu verstärken.

Überarbeitete Mindestfanggrößen zum Schutz von Jungfischen

Der Erlass zur Änderung der Mindestfanggrößen für Meerestiere bringt ebenfalls einige Neuerungen mit sich. Für Pollack wurde die Mindestgröße in allen geografischen Gebieten (ICES 7 UND 8) nun auf 42 cm vereinheitlicht. Damit wird sichergestellt, dass nur ausgewachsene Exemplare, die Zeit zur Fortpflanzung hatten, entnommen werden dürfen.

Für Hummer (Homarus gammarus) wurde die Mindestfanggröße auf 9 cm (Cephalothoraxlänge) festgelegt, wodurch die zuvor in Nordfrankreich geltende regionale Unterscheidung abgeschafft wurde. Diese Änderung harmonisiert die Praktiken und spiegelt einen rigorosen Ansatz zum Schutz dieses bei Fischern und Feinschmeckern beliebten Krustentieres wider.

Ein Gleichgewicht zwischen Freizeit und Naturschutz

Diese Regelungen spiegeln das wachsende Bewusstsein für die Herausforderungen wider, die mit der biologischen Vielfalt der Meere verbunden sind. Sie erinnern daran, dass die Freizeitfischerei, obwohl sie für Tausende von begeisterten Anglern wichtig ist, sich anpassen muss, um den Fortbestand der Arten und damit auch die Zukunft unserer Leidenschaft nicht zu gefährden.

Für die Fischer wird es bedeuten, ihre Praxis zu überdenken. Die neuen Regeln werden eine strenge Überwachung der Fänge und ein besseres Verständnis der biologischen Perioden der Zielarten erfordern. Letztendlich sollten diese Bemühungen dazu führen, dass die marinen Ökosysteme erhalten bleiben und gleichzeitig der Fortbestand der Freizeitfischerei gesichert wird. Zumindest können wir das hoffen. Beim Roten Thun hat dies gut funktioniert.

Zum Schluss

Diese beiden Erlasse stellen einen wichtigen Wendepunkt für das Freizeitangeln in Frankreich dar. Auch wenn die Auflagen hoch erscheinen mögen, spiegeln sie doch ein wesentliches Bestreben wider: den Schutz unserer Ozeane und der dort lebenden Arten. Die Einhaltung dieser Regeln bedeutet, aktiv an der Erhaltung der marinen Biodiversität mitzuwirken und künftigen Generationen die Freude an einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Fischerei zu vermitteln.

Passen wir uns als Fischer an diese neuen Anforderungen an und nutzen wir sie als Chance, um Praktiken aufzuwerten, die das Meer und seine Reichtümer respektieren.

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