Wolfsbarschgesetz 2023: Wolfsbarsch darf wieder vom Ufer aus gefischt werden!

Wolfsbarsch darf im Nordwesten Frankreichs wieder gefischt werden © Guillaume Fourrier

Umkehrung der Situation nach den aufsehenerregenden Ankündigungen im Hochsommer. Das Angeln von Wolfsbarsch von der Küste aus ist wieder erlaubt.

Die Freizeitfischer erlebten von Brest bis Dünkirchen und vor allem in der Haute-Normandie und in der Region Hauts-de-France einen gestörten August.

Sommergäste und Angler bestraft

In Nordwestfrankreich waren Urlauber gezwungen, jeden vom Ufer aus gefangenen Wolfsbarsch wieder freizulassen, während Bootsangler den Fisch weiterhin entnehmen durften - bis zu einer Obergrenze von 2 Wolfsbarschen pro Tag und Angler.

Les pêcheurs du bord ne pouvaient plus garder de bar au mois d'août alors que les plaisanciers oui.
Die Fischer an der Küste konnten im August keinen Wolfsbarsch mehr behalten, während die Sportbootfahrer dies taten.

Dennoch war der von der DIRM-MEMN veröffentlichte Text eindeutig und verbot schlicht und einfach das Fangen von Wolfsbarsch vom Ufer aus. In der Folge führte eine Protestbewegung der Fischer, der Gewerkschaft der Berufsfischer und des Verbands dazu, dass die Behörden den Text abschwächten, indem sie den Fang tolerierten, aber die Entnahme von Wolfsbarsch vom Ufer aus verboten. Auf Antrag des Administrators der maritimen Angelegenheiten wurden pädagogische Kontrollen ohne Sanktionen eingeführt, sicherlich in Erwartung einer gesetzlichen Klärung.

Text für ungültig erklärt, Wolfsbarschfang wieder erlaubt und Entnahme von Fischen wieder erlaubt

Am frühen Nachmittag ging der Administrator für maritime Angelegenheiten, Herr Alexandre LARROQUE, noch einen Schritt weiter und forderte die Kontrolleinheiten vor Ort auf, nur das europäische Gesetz zu berücksichtigen. So dürfen die Angler an Bord Wolfsbarsch fangen und Fänge über 42 cm (gesetzlich vorgeschriebene Größe) bis zu einer Höchstgrenze von 2 Fischen pro Angler und Tag behalten.

Courrier de l'Administrateur des Affaires Maritimes
Post vom Administrator der Maritimen Angelegenheiten

Hier ist der Brief des Administrators für maritime Angelegenheiten:

"Meine Damen und Herren,
Die DGAMPA hat nun mitgeteilt, dass die vorliegende Situation bei den Freizeitfischern zu einem gewissen Unverständnis führt und, da die europäische Verordnung 2023/194 ausdrücklich Modalitäten für die Freizeitfischerei auf Wolfsbarsch von der Küste aus vorsieht, die Anwendung des Artikels R. 921-84 des Code rural nicht relevant ist. In Kürze wird eine grundlegende Arbeit mit den Vertretern der Freizeitfischerei aufgenommen, um diesen Artikel zu ändern.

Bis zu dieser rechtlichen Klärung wird es keine Strafzettel für das Fischen von Wolfsbarsch mit der Begründung geben, dass das Fischen vom Ufer aus verboten sei.
Unter diesen Umständen ist es notwendig, die Einhaltung der EU-Verordnung und des Limits von 2 Barschen pro Angler und Tag durchzusetzen. Diese Anweisung wurde an die Kontrolleinheiten weitergeleitet, die an der Fischereipolizei beteiligt sind.

Im Rahmen Ihrer Aufgaben und Verpflichtungen bitte ich Sie, für eine weite Verbreitung dieser Informationen zu sorgen.

Ganz aufrichtig"

Eine Erleichterung für Fußfischer

Die Fischer an Bord sind äußerst erleichtert. Insbesondere die Nachsaison von September bis Ende Oktober ist günstig für den Wolfsbarschfang. Die Lockerung der Vorschriften ist eine sehr lobenswerte Geste der Behörden, die möglichen formalen Änderungen des Code Rural zuvorkommen. Es wird nun eine grundlegende Arbeit eingeleitet, um Freizeit- und Berufsfischerei nicht mehr miteinander zu vergleichen, die keine Gemeinsamkeiten haben, da das eine ein Hobby und das andere ein Beruf mit Gesundheitsnormen ist.


Bar vom Rand aus aufgenommen

Wir werden Sie über das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

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